In seiner Erklärung betonte Generalsekretär Botschafter Markus Reiterer, dass eine bessere und umfassendere Zusammenarbeit erforderlich ist, um die Herausforderungen, mit denen der Alpenraum derzeit konfrontiert ist, anzugehen, und ließ dabei nicht unerwähnt, dass weitere Fortschritte bei der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem EUSALP und der Alpenkonvention hätten erzielt werden können. Er betonte, dass das Ziel des Verkehrsprotokolls, die negativen Auswirkungen und Risiken des inneralpinen und transalpinen Verkehrs auf ein Niveau zu reduzieren, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Umwelt und Lebensräume unbedenklich ist, nach europäischem und internationalem Recht rechtsverbindlich ist. Die Frage der Nichteinhaltung entsteht somit durch den ständig zunehmenden Verkehr in und über die Alpen.