Überprüfungsausschuss
Der Überprüfungsausschuss ist ein Organ, das die Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle durch die Vertragsparteien überwacht.
Die Vertragsparteien müssen alle zehn Jahre einen Bericht über die Durchführung des Übereinkommens und seiner Protokolle vorlegen.
- XVII. Alpenkonferenz, Bericht des Überprüfungsausschusses
- Länderberichte 2019
- XV. Alpenkonferenz: Dokument zum nächsten ordentlichen Überprüfungsverfahren - auf English
- XIV. Alpenkonferenz, Abschlussbericht zur vertieften Prüfung des Themas „Tourismus“
- XI. Alpenkonferenz, Bericht des Überprüfungsausschusses
- XI. Alpenkonferenz, Empfehlungen des Überprüfungsausschusses (Beibehaltung der Empfehlungen der X. Alpenkonferenz)
- Länderberichte 2009
- X. Alpenkonferenz, Bericht des Überprüfungsausschusses
- X. Alpenkonferenz, Empfehlungen des Überprüfungsausschusses
- Länderberichte 2005
- Standardisierte Struktur zur Überprüfung der Deklaration „Bevölkerung und Kultur“
- XI. Alpenkonferenz: Bericht des Überprüfungsausschusses zur Umsetzung der Deklaration „Bevölkerung und Kultur“
- Länderberichte 2019 zur Überprüfung der Umsetzung der Deklaration „Bevölkerung und Kultur“
- Länderberichte 2009 zur Umsetzung der Deklaration „Bevölkerung und Kultur“