Verwahrer der Konvention

Österreich ist laut Artikel 12 der Rahmenkonvention Verwahrer der Alpenkonvention (d.h. das Land, in dem alle unterzeichneten Urkunden hinterlegt werden).

Die Alpenstaaten erstatten dem Verwahrer Mitteilung über die Angelegenheiten der Konvention und der Verwahrer leitet diese Mitteilungen an die anderen Staaten und Vertragsparteien weiter, um sie über Änderungen, Neuunterzeichnungen, die Hinterlegung von Ratifikationsurkunden usw. auf dem neuesten Stand zu halten.

Der Verwahrer informiert die Staaten und Vertragsparteien über den Eingang von Unterzeichnungsurkunden und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Konvention sowie über Erklärungen hinsichtlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konvention. 

Ewald Galle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2 
A - 1030 Wien 
ewald.galle@bmk.gv.at

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