EUSALP – Aktionsgruppe 6
Die Alpenkonvention leitet, zusammen mit dem Land Kärnten, die Aktionsgruppe 6 (AG6) der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP), die sich mit “Erhaltung und Inwertsetzung natürlicher Ressourcen, inklusive Wasser und kultureller Ressourcen“ befasst.
Der Alpenraum zeichnet sich durch einen besonderen Reichtum an diesen natürlichen und kulturellen Ressourcen aus, wie z.B. die reiche Biodiversität der Gebirgslebensräume und die kulturelle Vielfalt, die einen hochwertigen Lebensraum ausmachen. Die Ressourcen des Alpenraums werden in großem Umfang genutzt und es besteht ein starker Wettbewerb insbesondere um Land und Wasser für verschiedene Zwecke wie Energie, Haushalte, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und Industrie.
Vor diesem Hintergrund zielt die EUSALP Aktionsgruppe 6 darauf ab, nachhaltige und ausgewogene Modelle der Ressourcenbewirtschaftung und -produktion zu schaffen, damit auch künftige Generationen den einzigartigen Lebensraum der Alpen genießen können. Die EUSALP AG6 verfolgt im Rahmen dieses Ziels ein umfassenderes umweltpolitisches Konzept und Lösungen für erneuerbare Energien und befasst sich mit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung und der Bewahrung des reichen natürlichen und kulturellen Erbes des Alpenraums.
Die AG6 ist auch an einer Reihe von themenübergreifenden Aktivitäten beteiligt. Die wichtigsten sind ihr Beitrag zur Arbeit der Task Force „Multifunktionale Wälder und nachhaltige Holznutzung“ (TF MFSUT) und die Zusammenarbeit mit anderen Aktionsgruppen im Rahmen der Querschnittsprioritäten zu den Themen Wasser und Kreislaufwirtschaft.
Aufgaben der Aktionsgruppen:
- Einschlägige AkteurInnen identifizieren und deren Beteiligung erleichtern
- Ein Arbeitsprogramm für die AG erarbeiten und abarbeiten
- Spezifische Kriterien für die Auswahl von Aktionen/Projekten innerhalb der AG entwickeln
- Aktionen/Projekte zur Einbeziehung in den EUSALP Aktionsplan identifizieren
- Relevante Finanzierungsquellen für ausgewählte Aktionen/Projekte identifizieren und die Durchführung der Aktionen/Projekte begleiten, inklusive Monitoring und Evaluierung der definierten Ziele und Indikatoren
- Politische Diskussionen in der Makroregion in Bezug auf die Themen der Aktionsgruppe unterstützen sowie die Kommunikation und Sichtbarkeit der Aktionsgruppe sicherstellen
- Verbindungen zu anderen Aktionsgruppen pflegen und mit ihnen zusammenarbeiten, um Kohärenz zu garantieren und Doppelarbeit zu vermeiden
Das Arbeitsprogramm 2023-2025 der AG6 befindet sich hier (nur auf Englisch verfügbar)
Geschäftsordnung der EUSALP Aktionsgruppen (nur auf Englisch verfügbar)Mitglieder der EUSALP Aktionsgruppe 6 (nur auf Englisch verfügbar)2. Internationaler Workshop zu Territorialen MarkenEUSALP POLICY BRIEFKonzeptpapier zur 3. Internationalen EUSALP-Konferenz über Territoriale Marken (nur auf Englisch verfügbar) Programm der 3. Internationalen EUSALP-Konferenz über Territoriale Marken (nur auf Englisch verfügbar)Task Force „Multifunktionale Wälder und nachhaltige Holznutzung“ Mandat 2023-2025 (nur auf Englisch verfügbar)
Support EUSALP
Der Alpenraum setzt sich aus unterschiedlichen Gebieten, Verwaltungssystemen und Traditionen zusammen. Um gemeinsame Herausforderungen effektiver zu bewältigen, zielt die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) darauf ab, die Zusammenarbeit und Synergien der Alpenländer und -regionen zu stärken. Im Rahmen des Interreg-Alpenraumprojekts Support EUSALP ermöglichen 16 Partner eine langfristige Verfolgung der Ziele und Prioritäten der EUSALP sowie die Umsetzung der Arbeit der neun Aktionsgruppen.
Auf strategischer Ebene unterstützt das Projekt die Einbindung der Ergebnisse in die öffentliche Politik. Auf der Ebene der Interessenvertretung soll die Sichtbarkeit erhöht werden und die Kommunikation mit den Zielgruppen, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Jugend, gestärkt werden. Support EUSALP zielt darauf ab, das Verwaltungssystem der EUSALP durch den Aufbau von Kapazitäten und die Koordination zwischen sieben Ländern und 48 Regionen im Alpenraum zu verbessern.
Die Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (EUSALP) ist die vierte makroregionale Strategie, die von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde, um gemeinsame Herausforderungen, vor denen ein definiertes geographisches Gebiet (in diesem Fall der Alpenraum) steht, anzugehen und von einer verstärkten Zusammenarbeit zu profitieren, die zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beiträgt.
Ziel der EUSALP ist es, das nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wohlergehen des Alpenraums zu sichern, indem seine Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung verbessert wird, während gleichzeitig der Umweltschutz gefördert und gesunde und ausgewogene Ökosysteme gewährleistet werden.
Die Alpenkonvention hat sich von Anfang an der Entwicklung der EUSALP beteiligt. Bereits 2011 wurde von der XI. Alpenkonferenz eine eigene Arbeitsgruppe zur makroregionalen Strategie eingerichtet. Das Ziel der Arbeitsgruppe war es, einen Beitrag zum Gesamtprozess der EUSALP zu leisten. Seit 2019 ist die Gruppe nicht mehr aktiv.
Die Strategie umfasst zwei Hauptdokumente: eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen und einen Aktionsplan.
Die EUSALP gliedert sich in drei thematische Politikbereiche und einen Querschnittsbereich sowie in die entsprechenden Ziele:
- Themenbereich: Wirtschaftswachstum und Innovation
Ziel: Fairer Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, basierend auf der hohen Wettbewerbsfähigkeit der Region - Themenbereich: Mobilität und Vernetzung
Ziel: Nachhaltige interne und externe Erreichbarkeit Themenbereich: Umwelt und Energie
Ziel: Ein ganzheitlicherer Umweltschutzrahmen und erneuerbare und sichere Energielösungen für die ZukunftQuerschnittsbereich: Governance einschließlich institutioneller Kompetenzen
Ziel: Ein solides makroregionales Governance-Modell für die Region (zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung von Maßnahmen)
Diese drei Politikbereiche werden durch neun Aktionsgruppen umgesetzt:
Themenbereich | Aktion |
---|---|
Politikbereich 1 | Aktion 1: Entwicklung eines effektiven Forschungs- und Innovationsökosystems Leitung: Region Lombardei |
Aktion 2: Asubau des wirtschaftlichen Potenzials strategischer Sektoren Leitung: Region Auvergne-Rhône-Alpes und Region Piemont | |
Aktion 3: Verbesserung der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Ausbildungssituation in strategischen Sektoren Leitung: Autonome Provinz Trient | |
Politikbereich 2 | Aktion 4: Förderung der Intermodalität und Interoperabilität im Personen- und Güterverkehr Leitung: Europaregion Euregio Tirol-Südtirol-Trentino und Region Süd (Provence Alpes-Côte d'Azur) |
Aktion 5: Menschen digital vernetzen und die Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern Leitung: Autonome Region Aostatal | |
Politikbereich 3 | Aktion 6: Schutz und Inwertsetzung natürlicher Ressourcen einschließlich Wasser und kultureller Ressourcen Leitung: Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention und Land Kärnten |
Aktion 7: Ausbau des ökologischen Verbunds im gesamten EUSALP-Gebiet Leitung: Slowenien und ANCI Ligurien | |
Aktion 8: Verbesserung des Risikomanagements und gezielte Bewältigung des Klimawandels, einschließlich der Prävention großer Naturrisiken Leitung: Österreich und EURAC Research | |
Aktion 9: Das Gebiet zu einer Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energie machen Leitung: Autonome Provinz Bozen/Bolzano und Region Auvergne-Rhône-Alpes |
Wie ist die Alpenkonvention an der EUSALP gebunden?
Die Alpenkonvention trägt wesentlich zur Gestaltung und Umsetzung der EUSALP bei, indem sie ihre Beobachterfunktion in der Generalversammlung (politische Ebene) und im Exekutivrat (Koordinationsebene) der Strategie aktiv wahrnimmt. Die Alpenkonvention ist im EUSALP-Prozess sowohl durch den Vorsitz als auch durch das Ständige Sekretariat vertreten, das eng mit dem Ständigen Ausschuss und verschiedenen thematischen Arbeitsgremien zusammenarbeitet.
Hinsichtlich der Beteiligung auf der Umsetzungsebene wurde der Alpenkonvention die Ko-Leitung der Aktionsgruppe 6 (gemeinsam mit dem Land Kärnten) übertragen. Außerdem ist das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention offizieller Beobachter der Aktionsgruppen 4, 7 und 9.